MITGLIEDSCHAFT
ARTEN DER MITGLIEDSCHAFT DES ACT
1.Vorstandsmitglieder:
dies sind solche aktiven Mitglieder, welche die Verantwortung für ACT tragen und diesen leiten. Sie erstellen und koordinieren das Programm für deren Funktionsdauer.
2.Aktive Mitglieder:
a) | sind ordentliche, außerordentliche, affiliierte und solche aus der kunsttherapeutischen Organisation, die sich entlang der Projekte des Vorstands [entlang der Zwecke nach §2] für die Belange des ACT einsetzen; |
b) | aktive Mitglieder, welche als ProjektleiterInnen fungieren: sind mindestens 6x / Jahr bei den monatlichen Projekt-Meetings persönlich anwesend und berichten monatlich an die Projekt-Meetings schriftlich über den Fortschritt der Projekte; |
c) | aktive Mitglieder, welche in einem Projektteam fungieren: bringen an die Projektleitung monatlich schriftliche Berichterstattung über den Fortschritt ihrer Tätigkeiten; d) bei den monatlichen Projekt-Meetings berichten ProjektleiterInnen über den Fortschritt der Projekte und reichen Entscheidungsvorlagen zur Korrektur bestehender Projekte oder neuer Projekte dem Vorstand ein. Der aktive Einsatz muss ersehen werden. |
3.Ordentliche Mitglieder:
sind solche Mitglieder, die eine mindestens 4jährige kunsttherapeutische Ausbildung, die dem Rahmencurriculums des Österreichischen Dachverbandes für Kunsttherapie entspricht, mit allen Modulen abgeschlossen haben.
4.Außerordentliche Mitglieder:
sind solche Mitglieder, die sich in einer mindestens 4jährigen Ausbildung befinden, die dem Rahmencurriculum des Österreichischen Dachverbandes für Kunsttherapie entspricht, aber noch nicht mit allen Modulen abgeschlossen haben und in Richtung Abschluss konsequent arbeiten.
5.Affiliierte Mitglieder:
sind solche Mitglieder, die nicht in einer Ausbildung waren oder sind, die dem Rahmencurriculum des Österreichischen Dachverbandes für Kunsttherapie entspricht. Sie lassen sich deren künstlerische und kunsttherapeutische Aktivitäten anrechnen und arbeiten aktiv an deren Aus- oder Weiterbildung um fehlende Module nachzuholen.
6.Ehrenmitglieder:
sind solche Mitglieder, die hierzu wegen besonderer Verdienste in Bezug auf die Zwecke von ACT ernannt werden.
7. Fördernde Mitglieder:
sind solche Mitglieder, die ideell und materiell die Zwecke von ACT fördern.
8.Beirats-Mitglieder:
sind solche Mitglieder, die den Vorstand beratend und ehrenamtlich unterstützen.
ERWERB DER MITGLIEDSCHAFT DES ACT
1. | Mitglieder der Berufsvereinigung ACT können alle physischen Personen, die den Aufnahmebedingungen entsprechen, sowie juristische Personen werden. |
2. | Über die Aufnahme von Mitgliedern entscheidet der Vorstand. Die Aufnahme kann ohne Angabe von Gründen verweigert werden. |
3. | Eine Aufnahme erfolgt nur durch schriftliche Anmeldung beim Vorstand. |
4. | Keine Umsatzsteuer und keine Körperschaftssteuer bei echten Mitgliedschaftsbeiträgen! |
BEENDIGUNG DER MITGLIEDSCHAFT
1. | Die Mitgliedschaft erlischt durch Tod, bei juristischen Personen durch Verlust der Rechtspersönlichkeit, durch freiwilligen Austritt und durch Ausschluss. |
2. | Der Austritt kann jederzeit erfolgen. Er muss dem Vorstand schriftlich, vor Ende des laufenden Kalenderjahres mitgeteilt werden. Laufende Beiträge werden nicht rückerstattet. Noch offene Mitgliedsbeiträge sind zu erstatten. |
3. | Der Vorstand kann ein Mitglied ausschließen, wenn dieses trotz zweimaliger schriftlicher Mahnung unter Setzung einer jeweils 3wöchigen Nachfrist mit der Zahlung der Mitgliedsbeiträge im Rückstand ist. Die Verpflichtung zur Zahlung der fällig gewordenen Mitgliedsbeiträge bleibt hiervon unberührt. |
4. | Der Ausschluss eines Mitgliedes aus dem Verein kann vom Vorstand auch wegen grober Verletzung anderer Mitgliedspflichten und wegen unehrenhaften Verhaltens verfügt werden. |
5. | Die Aberkennung der Ehrenmitgliedschaft kann aus den im Abs. 4 genannten Gründen vom Vorstandes beschlossen werden. |
KOSTEN DER MITGLIEDSCHAFT
1. | Der Mitgliedsbeitrag für Absolventen und Absolventinnen beträgt € 65,- pro Geschäftsjahr. |
2. | Der Mitgliedsbeitrag für Ausbildungskandidaten und Ausbildungskandidatinnen beträgt € 45,-. Der Mitgliedsbeitrag erfolgt über einen Einziehungsauftrag. |
3. | Die Mitgliedschaft ist für ein Kalenderjahr gültig und der Mitgliedsbeitrag ist spätestens bis zum 31. Jänner des laufenden Kalenderjahres einzuzahlen. |
4. | Jedes Geschäftsjahr der Berufsvereinigung ACT läuft parallel mit dem Kalenderjahr. |