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ZIELE

Legalisierung

Die gesetzliche Anerkennung + Schutz des Begriffes ‚Kunst-Therapie‘ des Berufsbildes und der Tätigkeit von Kunst-Therapeuten und Kunst-Therapeutinnen.

Schnittstelle

Eine Kommunikationsplattform etablieren zwischen: In- und Ausland; den Berufsgruppen und Bildungsstätten im psycho-sozialen Feld; den Kunst-Therapeutinnen unter sich.

Qualitätssicherung

Entwickeln und Bekanntgabe professioneller Standards und Richtlinien kunsttherapeutischer Arbeit; Führen einer Liste der den Richtlinien entsprechenden Kunst-TherapeutInnen.

Ethikinstanz

Integrität und Würde des Menschen ist unteilbar und muss geschützt werden. ACT-Mitglieder und von ACT anerkannte Aus- und Weiterbildungsinstitute verpflichten sich den ACT-Ethikleitlinien.

Etablierung & Positionierung

Die Entwicklung der Kernkompetenz der Kunst-Therapie.
Die Bereiche der Zuständigkeit der Kunst-Therapie abstecken.
Kunst-Therapie als Begriff im Bewusstsein der Gesellschaft zu verankern und das Berufsbild der Kunst-Therapie zu etablieren.

Wirtschaftlicher Erfolg

Wahrung der wirtschaftlichen Interessen der Mitglieder; Bekanntmachung dieser Berufsgruppe in der Gesellschaft; Öffentlichkeitsarbeit.

Interessensvertretung

Eine Interessenvertretung gegenüber staatlichen, halbstaatlichen und privaten Stellen einrichten und aufrechterhalten.

Unterstützung

Unterstützung von Forschung und wissenschaftlicher Arbeit – praktisch und theoretisch. Koordination von Aus-, Fort- und Weiterbildungsmodellen.